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Detlev Ackermann

 
   
 
   
 
 

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"Bundesweite Notbremse" - Einschränkungen bis Totalausfall im Sport
 
 
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21.04.2021  

 
 

So stellen sich einige Politiker den Sport während der Pandemie vor: Alleine auf weiter Flur

 
Bundesregierung beschließt "Bundesweite Notbremse"

 
Die Bundesregierung hat die "Bundesweite Notbremse" beschlossen. Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, sollen dort künftig bundeseinheitliche Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Die Neufassung soll helfen, die dritte Welle der Pandemie zu bremsen. Der automatische Lockdown soll erstmal bis zum 30. Juni 2021 gelten. Er stößt allerdings bei vielen Staatsrechtlern auf Bedenken, als auch unter den GroKo-Abgeordneten auf Skepsis. So ergeben sich zum Beispiel Zweifel, ob die Pandemie das nächtliche Einsperren der über 80 Millionen Bundesbürger rechtfertigt. SPD-Rechtsexperte Florian Post hat bereits eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Top-Juristen schätzen die Chance, den Automatischen-Lockdown in Karlsruhe zu stoppen, als groß ein.
 
Was bedeutet das für den Sport?
 
Nach Einschätzung der Bundesregierung ist die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ein wirksames Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Daher gilt weiterhin: "Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.". Für Berufssportler der Bundes- und Landeskader gilt, sie können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten.
 
Sonderregelung bei Ausgangssperre
 
Hinzugekommen ist eine Ausgangsbeschränkung: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige das Haus verlassen, der einen guten Grund hat - also etwa zur Arbeit geht, medizinisch Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Wer sportaffin ist, darf sich freuen - bis 24 Uhr wird es möglich sein, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen.

Warum darf man nicht länger als bis 24 Uhr draußen Joggen gehen?
 
Als sicher gilt, dass ein nächtlicher Spaziergang oder das Joggen unproblematisch sind. "Es geht ja nicht darum, ob jemand alleine abends um zehn unterwegs ist?, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vergangenen Donnerstag. Die Ausgangsbeschränkungen sollen vor allem Treffen in geschlossenen Räumen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko unterbinden. "Von wo nach wo sind wir unterwegs??, fragt Spahn. Für ihn sind Ausgangssperren also ein Mittel, um grundsätzlich Begegnungen zu unterbinden. Die Sonderregelung für Spaziergänger und Jogger stellen somit einen Kompromiss dar.
 
Wie schaut es mit Fitnessstudios aus?
 
Fitnessstudios tauchen im Regelwerk nicht explizit auf. Man darf davon ausgehen, dass sie nicht öffnen dürfen. Darauf deutet die Absicht, Freizeiteinrichtungen zu schließen und Sport nur noch in Form von kontaktlosem Indiviualsport zu erlauben. Der Aspekt, dass der Besuch des Fitnessstudios als "Gesundheitsförderndes Training" zu betrachten ist, sehen die Verfasser der "Bundesweite Notbremse" eher anders. Dort empfiehlt man alternativ ausgedehnte Spaziergänge oder Gartenarbeit. Sie sprechen Fitnessstudios keine systemrelavante Bedeutung zu, die einer Öffnung bei hohen Inzidenz-Werten begründen könnte.
 
Da ist ordentlich was schief gelaufen
 
Leider wurde das wissenschaftliche Wissen - das auf dem Sportplatz keine Corona-Gefahren lauern - nicht berücksichtigt. Siehe "Offener Brief führender Aerosolforscher an die Bundeskanzlerin Angela Merkel".
 
 
    ACHTUNG: Land und Städte können nach Bedarf die Regelungen verschärfen. Informieren Sie sich daher bitte regional, ob Sie auch tatsächlich zu später Stunde z.B. noch joggen dürfen.

 




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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln


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