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"Bundesweite Notbremse" - Einschränkungen bis Totalausfall im Sport |
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So stellen
sich einige Politiker den Sport während der Pandemie vor: Alleine auf
weiter Flur |
Bundesregierung beschließt "Bundesweite Notbremse"
Die Bundesregierung hat die
"Bundesweite Notbremse" beschlossen. Überschreitet ein Landkreis oder eine
kreisfreie Stadt eine Inzidenz von 100, sollen dort künftig bundeseinheitliche
Maßnahmen das Infektionsgeschehen eindämmen. Die Neufassung soll helfen, die
dritte Welle der Pandemie zu bremsen. Der automatische Lockdown soll erstmal bis
zum 30. Juni 2021 gelten. Er stößt allerdings bei vielen Staatsrechtlern auf
Bedenken, als auch unter den GroKo-Abgeordneten auf Skepsis. So ergeben sich zum
Beispiel Zweifel, ob die Pandemie das nächtliche Einsperren der über 80
Millionen Bundesbürger rechtfertigt. SPD-Rechtsexperte Florian Post hat bereits
eine Verfassungsbeschwerde vorbereitet. Top-Juristen schätzen die Chance, den
Automatischen-Lockdown in Karlsruhe zu stoppen, als groß ein.
Was bedeutet das für den Sport?
Nach Einschätzung der
Bundesregierung ist die Reduzierung von privaten wie beruflichen Kontakten ein
wirksames Mittel, um die Zahl der Neuinfektionen zu bremsen. Daher gilt
weiterhin: "Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des
eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer
Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.". Für
Berufssportler der Bundes- und Landeskader gilt, sie können weiterhin trainieren
und auch Wettkämpfe austragen - wie gehabt ohne Zuschauer und unter Beachtung
von Schutz- und Hygienekonzepten.
Sonderregelung bei Ausgangssperre
Hinzugekommen ist eine
Ausgangsbeschränkung: Im Zeitraum zwischen 22 Uhr und 5 Uhr soll nur derjenige
das Haus verlassen, der einen guten Grund hat - also etwa zur Arbeit geht,
medizinisch Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Wer sportaffin ist, darf
sich freuen - bis 24 Uhr wird es möglich sein, alleine draußen zu joggen oder
spazieren zu gehen.
Warum darf man nicht länger als bis 24 Uhr draußen Joggen gehen?
Als sicher gilt, dass ein nächtlicher
Spaziergang oder das Joggen unproblematisch sind. "Es geht ja nicht darum, ob
jemand alleine abends um zehn unterwegs ist?, sagte Bundesgesundheitsminister
Jens Spahn (CDU) vergangenen Donnerstag. Die Ausgangsbeschränkungen sollen vor
allem Treffen in geschlossenen Räumen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
unterbinden. "Von wo nach wo sind wir unterwegs??, fragt Spahn. Für ihn sind
Ausgangssperren also ein Mittel, um grundsätzlich Begegnungen zu unterbinden.
Die Sonderregelung für Spaziergänger und Jogger stellen somit einen Kompromiss
dar.
Wie schaut es mit Fitnessstudios aus?
Fitnessstudios tauchen im
Regelwerk nicht explizit auf. Man darf davon ausgehen, dass sie nicht öffnen
dürfen. Darauf deutet die Absicht, Freizeiteinrichtungen zu schließen und Sport
nur noch in Form von kontaktlosem Indiviualsport zu erlauben. Der Aspekt, dass
der Besuch des Fitnessstudios als "Gesundheitsförderndes Training" zu betrachten
ist, sehen die Verfasser der "Bundesweite Notbremse" eher anders. Dort empfiehlt
man alternativ ausgedehnte Spaziergänge oder Gartenarbeit. Sie sprechen
Fitnessstudios keine systemrelavante Bedeutung zu, die einer Öffnung bei hohen
Inzidenz-Werten begründen könnte.
Da ist ordentlich was schief gelaufen
Leider wurde das wissenschaftliche
Wissen - das auf dem Sportplatz keine Corona-Gefahren lauern - nicht
berücksichtigt. Siehe "Offener
Brief führender Aerosolforscher an die Bundeskanzlerin Angela Merkel".
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ACHTUNG: Land und Städte können nach Bedarf die
Regelungen verschärfen. Informieren Sie sich daher bitte regional, ob Sie auch
tatsächlich zu später Stunde z.B. noch joggen dürfen. |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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