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Gebührenänderung im Wettkampfwesen zum 1.2.2023 |
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Gebührenänderung im Wettkampfwesen zum 1.2.2023
Überall sehen wir steigende die Preise, auch
der Leichtathletikverband Nordrhein hat eine Gebührenanpassung vornehmen müssen.
Die Gebührenanpassung betrifft auch den Laufbereich, es geht um den sogenannten
Startpass. Folgende Neuerungen gelten hier ab 1. Februar 2023:
Bearbeitung von
Neuanträgen sowie Änderungen
bisher: 5,00 EUR
neu: Gebühr entfällt
Jahresgebühr
bisher: 3,00 EUR
neu: 7,00 EUR ab 2023 und 10,00 EUR ab 2024
Unter Berücksichtigung
der wirtschaftlichen Belastung der Vereine durch die Energiekrise und
Inflation erfolgt die Anpassung in zwei Schritten. Die Jahresgebühr
fällt für jedes bestehende Startrecht an, welches nicht bis zum 31.03.
des jeweiligen Jahres abgemeldet wird. |
Was hat man von einem Startpass?
Athletinnen und Athleten
erwerben damit die Lizenz exklusiv für den gemeldeten Verein an Wettkämpfen
teilzunehmen, insbesondere die Teilnahme an Meisterschaften. Bei Wettkämpfen werden die
erbrachten Leistungen in Bestenlisten geführt.
Gebühr für alle Läuferinnen und Läufer
Eine Gebühr betrifft weiterhin
alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer vom Verband genehmigten
Laufveranstaltung, die sogenannte Finisher-Gebühr für Läufer und Walker. Sie
liegt bei 50 Cent (10 Cent DLV, 40 Cent Landesverband) und wird in der Regel von
den Laufveranstaltern über die Startgebühr mit eingezogen. Über die Gebühren
sind z.B. die Teilnehmer über die Sportversicherung versichert, für den
Veranstalter entfallen Gema-Gebühren, Erwähnenswert wäre hier auch der
Härtefonds. Er dient der Milderung sozialer Härten durch finanzielle Hilfe für
Hinterbliebenen bei Todesfällen. Der Verband selber rechnet hier aber nur die
tatsächlichen Finisher mit dem Laufveranstalter ab. Abgerechnet wird auch erst
ab U18 (somit ab 16 Jahren), die die Ziellinie erreicht haben.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln Foto: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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