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Fast an jedem Wochenende
bietet ein Veranstalter für die Laufbegeisterten einen Lauf an. Was
für viele wie eine Selbstverständlichkeit aussieht, entpuppt sich
bei genauerer Betrachtung als harte Arbeit für meist ehrenamtlich
Tätige.
Findet diese Arbeit denn auch gebührend Anerkennung?
Nicht selten kommt es vor, dass einige Anbieter für ihren
ehrenamtlichen Einsatz nicht nur Ärger erfahren, sondern auch noch
mit zusätzlichen Schwierigkeiten, oder gar einer Anzeige bestraft
werden.
Stellvertretend für derartige Geschichten soll folgender Artikel
vorgestellt werden:
Um es vorweg zu nehmen, mit dem folgenden Bericht soll keine Partei
für eine bestimmte Person ergriffen werden. Es soll lediglich ein
Sachverhalt dargestellt werden. Der Leser möge sich daher sein
eigenes Urteil bilden. Das Beispiel wurde deshalb ausgewählt, da die
Geschichte im vergangenen Jahr schon ausführlich in der Presse
behandelt wurde.
Zusammen mit 160 freiwilligen Helfern veranstaltet der
Königsforst-Marathon e.V. jedes Jahr seine Laufveranstaltung, zu der
mehr als tausend Teilnehmer kommen. Alle Organisatoren und Helfer
arbeiten unentgeltlich. Eventuelle Überschüsse aus der Veranstaltung
werden sozialen Zwecken zugeführt. Doch die Lauffreunde waren nicht
allein. Sie wurden von einem wachsamen Auge beobachtet. Ein Beamter
der dort anwesenden Autobahnpolizei, der übrigens nicht für
Kontrollen von öffentlichen Veranstaltungen wie des Marathons
zuständig ist, scheint sich für seine Beobachtungen viel Zeit
genommen zu haben. Nach Beendigung der Veranstaltung fand Manfred
Blasberg eine Anzeige in seinem Briefkasten vor, in der ihm mehrere
Punkte vorgeworfen wurden:
- An einer Straßenmündung hätten keine Aufsichtspersonen gestanden
Blasberg weist dies energisch zurück
- Es sei niemand abgestellt worden, der die Einhaltung eines
zusätzlichen Halteverbot überwacht hätte
Blasberg: "Den ganzen Tag stand da ein Posten."
- Vor einer gewissen Einmündung hätten sich keine Ordner befunden
Blasberg: "Dazu gab es doch gar keine Auflage der Stadt".
- Die aufgestellte Beschilderung sei nicht "unverzüglich" entfernt
worden
Blasberg: Die Straßen waren 20 Minuten vor verstreichen der
Frist wieder frei
- Die Warnleuchten waren nicht mit rotem Dauerlicht beleuchtet
Blasberg: "Ein Irrtum, solche Sachen haben wir überhaupt nicht
benutzt"
Hierfür bekommt er erstmal 50 Mark Verwarngeld
aufgebrummt. Begründet wird dies damit, er habe nicht dafür gesorgt,
dass die Verkehrsvorschriften/Auflagen befolgt wurden. Man
entscheidet sich zu zahlen, aber erbittet um eine Klärung, was man
falsch gemacht hätte, bzw. was man im nächsten Jahr besser machen
könnte. Die Antwort: "Nichts habe man falsch gemacht". Bei der
Bußgeldstelle ist man ratlos, weshalb Blasberg bezahlen soll. Die
wiederum fragt nun bei der Autobahnpolizei nach und bittet um
Stellungnahme. Die Zahlungsfrist der Verwarnung verstreicht und wird
zu einem Bußgeldbescheid von nun 86 Mark umgewandelt. Blasberg legt
Einspruch ein und die Geschichte landet bei der Staatsanwaltschaft
Köln. Diese leitet die Strafsache weiter ans Amtsgericht Bensberg,
wo er eine Ladung erhält. Doch kurz vor dem Termin wird die
Verhandlung ohne nähere Begründung aufgehoben. Das Verfahren gegen
Blasberg wurde eingestellt, er muss die Strafe nicht zahlen.
Grund zur Freude? Herr Blasberg bleibt auf 650,76 Mark Anwaltskosten
sitzen ... wegen eines übereifrigen Beamten und einer blödsinnigen
Anzeige.
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Manfred Blasberg
engagiert sich als Ehrenamtler und hat durch sein Engagement
viel Ärger bekommen.
Letztes Jahr nahmen 1700 Sportler am Königsforst-Marathon teil.
Bild:
Manfred Blasberg mit seiner Frau Ursula |
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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