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Vor einiger Zeit stellten wir die
Frage: "Müssen die Knöllchen von Rodenkirchen nun doch bezahlt werden?"
(Siehe hierzu Artikel vom 20.03.2008). Hierbei
gaben wir die Argumente des Ordnungsamtes wieder, die sich aufgrund eines
Hilferufes der KVB in einem gewissen Zugzwang sahen. Weiterhin verwies man auf
allgemeine Ordnungswidrigkeiten. Die Sache ist klar, der daraufhin erfolgte
Großeinsatz der örtlichen Ordnungsbeamten hat das Startgeld vieler Teilnehmer um
15-25 Euro zusätzlich belastet. Die Betroffenen sind verärgert und drohen nun
mit einem Fernbleiben im nächsten Jahr.
"Ja", die Knöllchen müssen
bezahlt werden schrieben uns einige Leser und hielten Laufen-in-Koeln als Beleg
das Schreiben vom Ordnungsamt vor. Das eine Ordnungswidrigkeit aufgrund
besonderer Umstände entstanden sind, mag klar sein, warum man allerdings bei der
einen Veranstaltung dafür belangt wird und bei der anderen Veranstaltung
wiederum nicht, ist hingegen nicht ganz einleuchtend. Vielleicht investiert man
ja bei der Stadt Köln nun von den Einnahmen ein paar Ordnungskräfte und
unterstützt im nächsten Jahr die Laufveranstaltung des TV-Rodenkirchen
tatkräftig bei der Bewältigung des Kraftfahrzeugaufkommens - so dass erst gar
keine Ordnungswidrigkeiten entstehen können.
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Autor und Copyright: Detlev Ackermann, Laufen-in-Koeln
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